25 November 2014

Was ist Weihnachten?

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12 November 2014

Schweizerpsalm | Schallplatten-Briefmarke

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01 November 2014

Happy-End in Hellenthal

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SIE SIND GEWARNT! - HEUTE KOMMT ER FRÜHER, DER ICE 988

26 October 2014

nachDENKEN und schmUNZELN: DIE LEERE TASSE

nachDENKEN und schmUNZELN: DIE LEERE TASSE: Leere Tasse Eines Tages kam eine Schülerin zum Meister. Sie hatte schon so viel von dem weisen Mann gehört, dass sie unbedingt bei ihm...

19 July 2014

06 June 2014

Die neue Arbeitsordnung

Die neue Arbeitsordnung

ein Traum

 


  • Die Arbeit ist Erholung, jede Art von Anstrengung ist zu vermeiden, wer bei der Arbeit schwitzt, ist ab sofort zu entlassen!
  • Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Arbeitnehmer anheimgestellt, darf jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen.
  • Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht.
  • Der Mindestlohn beträgt 5.000,-Euro pro Monat. Zusätzlich gibt es freie Beköstigung, sowie Bier und Zigaretten.
  • Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Mass gearbeiteter Kleidung zu erscheinen. Die Kosten trägt die Firma.
  • Arbeitnehmer, die länger als fünf Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung, ebenso Luxuslimosinen für ältere Arbeitnehmer!
  • Während der Arbeitszeit darf gesungen und auch gepfiffen werden. Wird ein bekanntes Lied angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach besten Kräften mitzuschunkeln.
  • Von 12:00 Uhr - 14:59 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber sorgt für gutes Essen, Trinken und ein gemütliches Ruhelager.
  • Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
  • Von 15:01 Uhr - 16:00 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
  • Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank auszusprechen!
  • Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.
  • Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die komplette Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chef's statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlaß 8 Tage zu schließen.
  • Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Waffen und Schlagringe sind beim Betriebsrat zu bekommen.
  • Der Wahlspruch lautet:
 

arbeite lustig und gediegen,
was nicht fertig wird,
bleibt liegen!